Mal ´was Grundsätzliches

Veröffentlicht auf von Anja u. Markus

Leider gibt der Zustand unserer Baustelle im Moment wenig Stoff her, um neue Artikel in diesem Blog unterzubringen. Daher mal einige allgemeine Gedanken zum Bauen mit Generalübernehmer.

Welche Wahl hat der Bauherr, der ein Haus in Massivbauweise errichten möchte?

Der angehende Bauherr hat, wenn er nich selbst bauen kann, die Wahl zwischen einem Hausbau mit einem Architekten und einzelner Vergabe aller Gewerke und dem Bau mit dem Generalübernehmer oder Bauträger.

Eine Vielzahl der Bauherren entscheidet sich für den Generalübernehmer. Ein Grund dafür ist der Festpreis, der eine finanzielle Planbarkeit mit sich bringt und zumindest so lange auch fest bleibt, bis der Bauherr nicht auf die Idee kommt, eine höherwertige Ausstattung in seinem Haus haben zu wollen als die Baubeschreibung vorsieht.

Ein weiterer Grund ist die vermeintliche Überprüfbarkeit der Leistungen des Bauträgers. Als interessierter Bauherr hat man eine Vielzahl von Gelegenheiten, sich bei Hausbesichtigungen oder privat bei Bauherrn die Leistung des Bauträgers anzuschauen.
Was man dann sieht, ist das fertige Haus. Das wirkt immer gut, aber es gibt leider keinen Aufschluss darüber, wie zum Beispiel der Rohbau, die Dämmung im Dach oder andere Gewerke ausgeführt wurden. Das sieht man nach Fertigstellung ja nicht mehr.

Viele Bauherrn fragen daher privat andere Bauherrn, wie diese mit den Leistungen ihrer Baufirmen zufrieden waren. Natürlich haben wir das auch getan. Viel Wert sind diese Aussagen aber eigentlich auch nicht, denn wie wir mittlerweile feststellen, kann der normale Bauherr als Laie absolut nicht beurteilen, ob wirklich nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut wurde. Er kann nur sagen, ob alles zügig und reibungslos über die Bühne ging.

Ein Problem, dass sich bei allen Bauträgern auftun dürfte, ist die Interessenskollision zwischen Bauträger und Bauherr und Bauträger und Subunternehmer. Auf der Strecke dürfte da schnell die Qualität am Bau bleiben, denn der Bauträger muss sich überlegen, ob er gegenüber dem Subunternehmer Mängel anspricht, die der Bauherr gar nicht wahrnimmt. Das würde den Bauherren freuen, der Subunternehmer würde aber sicher bei der nächsten Ausschreibung mehr Geld für die auszuführenden Gewerke einfordern, weil er mit Nachbesserungsansprüchen seitens des Bauträgers rechnen müsste.

In der Folge kann der Bauträger nicht mehr mit den günstigeren Preise der Konkurrenz mithalten und würde keine Aufträge mehr erhalten. Also welches Interesse hat der Bauträger an einer strikten Bauüberwachung? Diese Frage kann sich nun wohl jeder selbst beantworten. Also liegt die Bauüberwachung im Interesse des Bauherren beim Bauherren, wenn er sicherstellen möchte, dass das Haus nicht nur für Besucher bei einer Hausbesichtigung wertig aussieht, sondern auch wertig ist und bleibt!

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